Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für die Bereitstellung von LSEG-Marktdaten im Rahmen des Rahmenvertrags. Spezifische Bedingungen können auch in einem Bestelldokument enthalten sein.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Bedingungen und des Rahmenvertrags stellt GTreasury den Kundendaten während der Laufzeit über das System zur Verfügung. Der Kunde zahlt für alle zusätzlichen Downloads oder Ticker, die von Zeit zu Zeit angefordert werden, gemäß den dann angegebenen Preisen. Wenn das Konto des Kunden überfällig ist, kann GTreasury den weiteren Zugriff auf die Daten und/oder die abgeleiteten Daten ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung für Betriebsunterbrechungen, Verluste oder Unannehmlichkeiten aussetzen oder kündigen.
(a) Der Kunde verwendet die Daten ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt Berechnungen mit den Daten ausschließlich innerhalb des Systems durch.
(b) Der Kunde stimmt ferner zu:
(i) die Daten und die abgeleiteten Daten (einschließlich aller vom Kunden erstellten abgeleiteten Daten) ausschließlich innerhalb des Systems und für eigene interne Zwecke zu verwenden;
(ii) keine Daten oder abgeleiteten Daten (einschließlich aller vom Kunden erstellten abgeleiteten Daten) weiterzuverteilen, außer an diese Aufsichtsbehörden, soweit dies für regulatorische oder gesetzliche Zwecke erforderlich ist.
(c) GTreasury hat das Recht, die Nutzung der Daten und der abgeleiteten Daten durch den Kunden entweder physisch oder elektronisch zu überwachen. Der Kunde gewährt GTreasury zum Zweck einer solchen Überwachung zu allen angemessenen Zeiten Zugang zu allen Räumlichkeiten, Computern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware, Software und Netzwerkdienste) und Personal. Auf Anfrage stellt der Kunde einen Mitarbeiter der Geschäftsleitung zur Verfügung, der ihn bei der Überwachung unterstützt
(d) Auf Anfrage muss der Kunde einmal pro Jahr während der Laufzeit ein von externen oder internen Auditoren oder einer anderen für GTreasury akzeptablen autorisierten Person unterschriebenes Zertifikat vorlegen, das die Einhaltung dieses Abschnitts 2 bestätigt;
(e) Wenn eine Überwachung oder Prüfung, wie hier vorgesehen, darauf hindeutet, dass der Kunde die Daten oder die abgeleiteten Daten auf eine hier nicht ausdrücklich autorisierte Weise verwendet, hat GTreasury das Recht, die Bereitstellung der Daten und der abgeleiteten Daten zu beenden und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf einen solchen Verstoß einzuleiten.
(f) GTreasury kann LSEG oder seinen Drittanbieter monatlich oder regelmäßig über die Nutzung der Datendienste durch den Kunden informieren.
(a) GTreasury kann die Bereitstellung von Datendiensten während der Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen beenden, wenn LSEG oder ihr Drittanbieter angeben, dass sie die Bereitstellung von Daten an GTreasury beenden oder die Daten nicht mehr an GTreasury zur Verfügung stellen wird, es sei denn, es handelt sich um Bedingungen, die nach Ermessen von GTreasury kommerziell inakzeptabel sind.
(b) Bei Beendigung der Bereitstellung der Datendienste für den Kunden aus irgendeinem Grund:
(i) Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, alle Daten, einschließlich aller Kopien der Daten (mit Ausnahme der Kopien, die möglicherweise in Backups enthalten sind), umgehend zu löschen, und die Verwendung der Daten sofort einzustellen;
(ii) Auf Anfrage hat der Kunde GTreasury gegenüber hinreichend zufriedenstellende Nachweise für die Einhaltung dieser Anforderungen vorzulegen, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, die abgeleiteten Daten zu löschen oder die zulässige Nutzung einzustellen.
(c) Mit einer Frist von 30 Tagen kann GTreasury die Abonnementgebühr für die Datendienste während der Laufzeit nach eigenem Ermessen erhöhen, um allen Preiserhöhungen Rechnung zu tragen, die GTreasury von LSEG während dieses festen Zeitraums für die Bereitstellung von Daten in Rechnung gestellt wurden. Der Kunde kann daraufhin die Bereitstellung der Datendienste innerhalb einer weiteren Frist von 30 Tagen kündigen, oder es wird davon ausgegangen, dass er eine solche Erhöhung akzeptiert.
(d) GTreasury kann die Bedingungen dieses Nachtrags mit einer Frist von 30 Tagen ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umverteilungslizenz zwischen GTreasury und LSEG, die von Zeit zu Zeit gelten, vernünftigerweise erforderlich ist. Der Kunde kann daraufhin die Bereitstellung der Datendienste innerhalb einer weiteren Frist von 30 Tagen kündigen, oder es wird davon ausgegangen, dass er eine solche Änderung akzeptiert. (e) Kündigt eine der Parteien die Bereitstellung von Datendiensten gemäß diesem Abschnitt 3, wird dem Kunden alle im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Abonnementgebühren für Datendienste anteilig auf das Ende der Laufzeit zurückerstattet.
Haftungsbeschränkung. Das Folgende gilt für die Bereitstellung von Datendiensten und ist als Ergänzung und in keiner Weise als Einschränkung der im Rahmenvertrag enthaltenen Garantieausschlüsse und Haftungsobergrenzen und -beschränkungen auszulegen, die auch in vollem Umfang für die Bereitstellung von Datendiensten gelten.
(a) Für die Bereitstellung von LSEG-Datendiensten gilt kein Service Level Agreement zwischen den Parteien.
(b) GTreasury übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Datendienste oder anderer Daten, die gemäß diesen Bedingungen bereitgestellt werden, und lehnt hiermit jegliche Garantie ab.
(c) GTreasury übernimmt keine Garantie und lehnt hiermit jegliche Garantie ab, dass die Datendienste ohne Verzögerung oder Unterbrechung bereitgestellt werden.
(d) GTreasury übernimmt keine Garantie und lehnt hiermit jegliche Garantie ab, dass der Kunde jederzeit auf alle Arten von Daten zugreifen kann. Der Kunde erkennt an, dass die Lizenzgeber von GTreasury von Zeit zu Zeit entscheiden können, eine bestimmte Art von Daten nicht bereitzustellen oder möglicherweise nicht bereitstellen können.
(e) GTreasury ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen oder andere Ausfälle oder Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datendienste verursacht werden, aus welchem Grund auch immer.
(f) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl und Nutzung oder beabsichtigte Verwendung der Datendienste, die Richtigkeit und Angemessenheit der von ihm verwendeten Datendienste und Informationen sowie die daraus resultierende Ausgabe.
(g) Der Kunde hat GTreasury von allen Verlusten, Ansprüchen, Forderungen oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die im Zusammenhang mit der Nutzung der Datendienste oder dem Verstoß gegen eine dieser Bedingungen in Bezug auf die Datendienste entstehen, schadlos zu halten, zu verteidigen und schadlos zu halten.
(h) Die Bereitstellung der Datendienste im Rahmen dieser Vereinbarung darf nicht als Anlageberatung oder Anlageempfehlung ausgelegt werden.
Jede Bestimmung, die in diesen Bedingungen festgelegt oder aufgenommen wurde und die verboten oder nicht durchsetzbar ist, wird in dem Umfang gelesen, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, oder, falls erforderlich, wird von diesen Bedingungen getrennt, ohne dass die übrigen Bestimmungen ungültig werden.
(a) In diesen Begriffen haben die folgenden Wörter die folgenden Bedeutungen.
(i) „Daten“ sind Marktdaten, die GTreasury von Zeit zu Zeit von der London Stock Exchange Group plc („LSEG“) (ehemals Refinitiv) (oder einem Dritten im Namen von LSEG) zur Verfügung gestellt werden, um sie an Kunden weiterzuverteilen und innerhalb des Systems zu verwenden.
(ii) „Datendienste“ bezeichnet die Bereitstellung von Daten und der abgeleiteten Daten.
(iii) „Abgeleitete Daten“ sind das Ergebnis, das Ihnen als Ergebnis der Verwendung der Software zur Durchführung von Berechnungen mit den Daten angezeigt wird.
(iv) „LSEG“ umfasst alle ihre verbundenen Unternehmen sowie deren Vorgänger und Rechtsnachfolger.
(b) Die im Rahmenvertrag festgelegten Definitionen wurden in diesen Begriffen verwendet und haben dieselbe Bedeutung.
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